Asya Tour - Impressum
Yusuf Kandil
Allersbergerstrasse 59
90461 Nürnberg
Tel: 0049- 911 / 45 76 19
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Steuernummer: 24023451073
So finden Sie uns:
Asya Tour - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen
*Grundsätzlich müssen Sie sich selbst über notwendige Paß- und/oder Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten bei dem für
Ihr Reiseziel zutreffenden Botschaft/Konsulat zu informieren.
*Für die Beschaffung von Paß-, Visa- und/oder Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich.
* Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihrem Hausarzt.
*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Krankenrücktransporte können einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung und sichern Sie sich gegebenenfalls durch eine private Reiseversicherung ab.
asyatour.de
1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir als Reiseveranstalterin auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
2. Anmeldung/Buchung
2.1.
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (eMail, Online-Buchung) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge unverzüglich aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt wird.
2.1.1
Online Flugbuchungen sind grundsätzlich verbindlich. Ist dem Reisebüro jedoch die Leistungserbringung unmöglich (Buchung zu kurzfristig, Tickethinterlegung nicht möglich, Ticket
kann nicht fristgemäß zugestellt werden, Leistungsträger lehnt die Buchung ab, Preisänderungen
durch den Leistungsträger nach Buchungseingang), kann das Reisebüro die Flugbuchung kosten- und ersatzlos stornieren bzw. vom Vermittlungsauftrag ersatzlos zurücktreten.
2.2.
Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeders und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2.3.
Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.4.
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.
3. Zahlungen
Die Einforderung des Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor. Ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter zu leisten (Direktinkasso), finden insoweit die Punkte 3.2 - 3.4 keine Anwendung.
3.2.
Das vom Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigte Reisebüro ist bei erfolgter Reisevermittlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins - für geleistete Zahlungen bei Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den vollen Reispreis unverzüglich einzufordern und für den Reiseveranstalter entgegenzunehmen.
3.3.
Der Reisepreis wird vom Reisebüro bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter verwahrt. Dem Reisenden stehen keine Einwendungen gegen die Weiterleitung des Reisepreises, sofern sie nicht in insolvenzbedingten Leistungsausfällen ihren Grund haben, zu. Dieses gilt insbesondere für reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche.
3.4.
Für den Fall, daß nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.
3.5.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen je nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Zurverfügungstellung seitens des Reiseveranstalters unter Zurverfügungstellung des Sicherungsscheines gegen Zahlung zugesandt oder im Geschäftslokal des Reisebüros ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhandengekommene oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.
3.6.
Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluß des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, daß das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.
4. Leistungsänderungen
5. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2.
Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. Dem Reisebüro steht grundsätzlich neben den Stornogebühren des Leistungsträgers eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- pro stornierte Person zu.
6. Haftung
Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen soweit sich aus der Reisebestätigung nichts gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.
6.2.
Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6.3.
Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.
6.4.
Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluß über notwendige Paß- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für die Beschaffung von Paß-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.
6.5.
Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihrem Hausarzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
6.6.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.
6.7.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesonders können Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines "Rat & Tat" - Paketes der EUROPÄISCHEN